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    Unsere AGBs
     

 

 

Allgemeine Verkaufsbedingungen der Omnitronik Vertriebs GmbH & Co. KG

Stand: 1. August 2005

§ 1 Allgemeines - Geltungsbereich

  1. Unsere Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichender Bedingungen des Bestellers die Lieferung an den Besteller vorbehaltlos ausführen.
  2. Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Besteller zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.
  3. Unsere Verkaufsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinn von § 310 Abs. 1 BGB.


§ 2 Werkzeuge und Modelle

  1. Der Besteller erwirbt Eigentum ausschließlich an der gelieferten Ware, auch wenn ein Kostenanteil für die Anfertigung, Instandhaltung und Verwahrung der zur Ausführung unseres Auftrages verwendeten Werkzeuge und sonstigen Gegenstände (z.B. Software) im Vertrag bzw. der Rechnung gesondert ausgewiesen ist.
  2. Die in Ziffer 1 genannten Gegenstände werden für mögliche Nachbestellungen des Bestellers verwahrt, jedoch längstens für die Dauer von 3 Jahren ab dem letzten Tag der Lieferung.

§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen

  1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung oder einer anderen schriftlichen Vereinbarung zwischen uns und dem Besteller nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise ab Werk, einschließlich Verpackungskosten, jedoch zuzüglich Versandkosten.
  2. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in unseren Preisen eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
  3. Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.
  4. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis netto (ohne Abzug) innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Es gelten die gesetzlichen Regeln betreffend die Folgen des Zahlungsverzugs.
  5. Aufrechnungsrechte stehen dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurück-behaltungsrechts insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
  6. Bei Nachlieferungen sind wir an die für vorhergehende Lieferungen vereinbarten Preise nicht gebunden.

§ 4 Erfüllungsort, Gefahr und Lieferzeit

  1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung oder einer anderen schriftlichen Vereinbarung zwischen uns und dem Besteller nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz als Erfüllungsort für die Lieferung vereinbart.
  2. Lieferung erfolgt auf Kosten und Gefahr des Bestellers. Der Gefahrübergang richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
  3. Wir sind jederzeit zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt. In diesem Fall sind wir zur Rechnungsstellung bezüglich desjenigen Anteils am Kaufpreis berechtigt, der dem Verhältnis von Teillieferung und Gesamtlieferung entspricht.
  4. Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % der bestellten Menge sind produktionstechnisch bedingt und daher vom Besteller als vertragsgemäß hinzunehmen.
  5. Lieferzeiten werden jeweils im Einzelfall vereinbart.
  6. Für einen etwaigen Lieferverzug haften wir nur dann, wenn er auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht, wobei uns ein Verschulden unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zuzurechnen ist. Soweit uns kein vorsätzliches Verhalten vorzuwerfen ist, haften wir nur für den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden.
  7. Soweit der Lieferverzug von uns zu vertreten ist, haften wir für den Schaden des Bestellers nur im Rahmen einer pauschalierten Verzugsentschädigung, nämlich für jede vollendete Woche Verzug in Höhe von 3 % des Lieferwertes, maximal jedoch nicht mehr als 15 % des Lieferwertes.

§ 5 Verpackungen und Kosten der Versendung

  1. Transport- und alle sonstigen Verpackungen nach Maßgabe der Verpackungsordnung werden nicht zurück genommen. Der Besteller ist verpflichtet, für eine Entsorgung der Verpackungen auf eigene Kosten zu sorgen.
  2. Sofern der Besteller es wünscht, werden wir die Lieferung durch eine Transportversicherung eindecken; die insoweit anfallenden Kosten trägt der Besteller.
  3. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung oder einer anderen schriftlichen Vereinbarung zwischen uns und dem Besteller nichts anderes ergibt, sind wir zur freien Wahl der Versandart ohne Verantwortung für die billigste Versandart berechtigt.

§ 6 Mängelansprüche und Rügeobliegenheit

  1. Mängelansprüche des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten nach § 377 HGB ordnungsgemäß nachgekommen ist.
  2. Offensichtliche und bei ordnungsgemäßer Untersuchung erkennbare Mängel hat der Besteller sofort nach Entdeckung, jedoch spätestens innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich zu rügen. Nicht offensichtliche und bei ordnungsgemäßer Untersuchung nicht erkennbare Mängel hat der Besteller sofort nach Entdeckung, jedoch spätestens innerhalb von 3 Monaten nach Ablieferung schriftlich zu rügen. Bei Versäumung der Rügefrist kommen Mängelansprüche für die davon betroffenen Mängel nicht in Betracht.
  3. Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, ist der Besteller nach seiner Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder zur Lieferung einer neuen mangelfreien Sache berechtigt. Im Fall der Mangelbeseitigung sind wir verpflichtet, alle zum Zweck der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeitsund Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde.
  4. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Besteller nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Minderung des Kaufpreises zu verlangen.
  5. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang (§ 4).
  6. Die Verjährungsfrist im Fall eines Lieferregresses nach den §§ 478, 479 BGB bleibt unberührt; sie beträgt fünf Jahre, gerechnet ab Ablieferung der mangelhaften Sache.

§ 7 Gesamthaftung

  1. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Besteller Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
  2. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
  3. Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt, ist die Haftung ausgeschlossen.
  4. Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

§ 8 Eigentumsvorbehalt

  1. Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zur völligen Bezahlung sämtlicher uns aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller zustehenden Forderungen vor.
  2. Die Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware durch den Besteller wird stets für uns vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet (§ 950 BGB), vermischt oder vermengt (§ 948 BGB) oder verbunden (§ 947 BGB), so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache in Höhe des Rechnungsendbetrages zu den anderen Sachen zur Zeit der Verarbeitung, Vermischung, Vermengung oder Verbindung. Für die neu entstandene Sache gilt im Übrigen das gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache.

§ 9 Gerichtsstand und Rechtswahl

  1. Sofern der Besteller Kaufmann ist, ist für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche unser Geschäftssitz Karlsruhe Gerichtsstand.
  2. Es gilt einheitlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkehr (CISG) ist ausgeschlossen.

Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine solche Bestimmung als vereinbart, die - im Rahmen des rechtlich Möglichen - dem von den Vertragsparteien beabsichtigten wirtschaftlichen Erfolg am nächsten kommt. Gleiches gilt für etwaige Vertragslücken.